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Herkunft der Unterwassergeburt
Die Unterwasser- oder Wassergeburt gehört bei vielen
Völkern der Erde zum normalen Geburtsgeschehen. So in Hawaii, wo Frauen
in einem Pool im Wald entbinden oder in Samoa, wo die Frauen dazu ins flache
Wasser des pazifischen Ozeans gehen. Bei den Cumash- Indianern schwimmen die Frauen während
der Wehen im Meer und kamen zur Geburt an den Strand, in Costa Rica gehen die Frauen
zur Entbindung an einem Fluss, die Maori in Neuseeland entbinden in Buchten des pazifischen Ozeans.
Die erste Unterwassergeburt in Europa wurde 1803 in Frankreich
dokumentiert. Erst 1963 in Russland durch Cherkovsky kam es zu einer neue
Ära und Anfang der 80iger Jahren hielt die Unterwassergeburt in Deutschland Einzug.
Ihre Attraktivität stieg mit Zunahme des Wunsches der Frau von der
medizinischen zur natürlichen Geburt überzugehen.
Unterwassergeburten im Diakonie-Krankenhaus Marburg-Wehrda
(DKH)
Die ersten Unterwassergeburten wurden nach sorgfältiger Vorbereitung durch die verantwortlichen Ärzte im Mai
2000 durchgeführt. Inzwischen erfreut sich das Verfahren steigender
Beliebtheit und durch bisher ausschließlich sehr gute Resonanz steigt die Zahl der
Wassergeburten stetig an.

 
Hat eine Unterwassergeburt Vorteile?
Nach den bisherigen Erfahrungen wird die Unterwassergeburt von den meisten
Frauen als weniger schmerzhaft in der
Eröffnungs- und in der Austreibungsperiode geschildert als die
herkömmliche Geburt. Es sind deutlich weniger oft Dammschnitte
erforderlich und die Gebärenden können sich durch den Wasserauftrieb besser entspannen.
Bestehen besondere Risiken?
Bei Einhaltung der üblichen Sorgfalts- und
Sicherheitsmaßen birgt die Durchführung der Unterwassergeburt im
Vergleich zu anderen praktizierten Geburtsformen kein höheres Risiko für
Mutter und Kind.
Wann ist eine Unterwassergeburt ungeeignet?
Zur Sicherheit von Mutter und Kind gelten für eine Unterwassergeburt am
DKH folgende Ausschlusskriterien:
Mütterliche Kriterien (vor der Geburt), die eine Unterwassergeburt
ausschließen sind
- eine fehlende Einverständniserklärung,
- das Vorliegen von Haut- und Viruserkrankungen (z.B. Herpes, HIV, HbsAg- +, Hep C +),
- eine Zwillingsschwangerschaft und
- Übergewicht in der Schwangerschaft (BMI über 23kg/m2).
Fetale Kriterien (vor der Geburt), die gegen eine Unterwassergeburt
sprechen sind
- Auffälligkeiten im CTG-Befund,
- der V. a. eine Früh- (vor 37+0 SSW) bzw. eine Mangelgeburt
(Gewicht unter 2500g),
- generell ein geschätztes Kindsgewicht unter 2500 g oder über 4000 g (rel. Kontraindikation)
sowie
- das Vorliegen von Lageanomalien.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
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